• 1

      Einführung

    • 2

      Offenlegung Zug

    • 3

      Offenlegung Geneva

    • 4

      Vollständig

    1/4

    Einführung

    Broker Mandat / Vollmacht und Auftrag für die Verwaltung des Versicherungsportefeuilles
    Zwischen
    in Zusammenarbeit mit den Brokern
    Swiss Prime International AG
    Alpenstrasse 14, 6300 Zug
    nachstehend SPI genannt
    UND
    Swiss Prime International Geneva AG
    Avenue Louis-Casaï 18, 1209 Geneva
    nachstehend SPIGE genannt
    gemeinsam: die "Broker"

    Der Mandant erteilt den Brokern die Vollmacht und den Auftrag, die bestehenden Versicherungspolicen über die SPI zu verwalten. Die Vereinbarung zur Verwaltung des Versicherungsportefeuilles umfasst im Weiteren folgende Dienstleistungen:

    • Betreuung von bestehenden Versicherungsverträgen
    • Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles
    • Periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt
    • Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften
    • Übernahme von Erneuerungen und Neuabschlüssen

    Der Mandant bleibt Versicherungsnehmer und Prämienschuldner. Er unterzeichnet Versicherungsanträge selbst und nimmt Schadenzahlungen direkt entgegen. Der Mandant beauftragt die Gesellschaften, sämtliche Verträge und Bestände zur SPI / SPIGE zu übertragen. Der Broker vertritt den Mandanten in allen übrigen Belangen gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

    Folgende Akten sind von den Gesellschaften zur Verarbeitung an SPI / SPIGE zu senden:

    • Policen, Nachträge, Vertragsänderungen, Prämienrechnungen, Mahnungen, Kopie der übrigen Korrespondenz
    • Offerten für die Mandanten sowie die übrige Korrespondenz

    Der Mandant wünscht ausdrücklich von den Aussendiensten der Gesellschaften nicht mehr besucht zu werden. Der Broker kann im Namen des Mandanten Verhandlungen führen sowie die erforderlichen Abklärungen und Vorkehrungen zur Vertragsgestaltung treffen.

    Allfällige Veränderungen der Tatbestände, welche auf die Versicherungsdeckung Einfluss haben, sind vom Mandanten umgehend an den Broker zu melden, damit die Versicherungsdeckung neu überprüft und angepasst werden kann (z.B. Tätigkeitsänderung oder Dienstleistungserweiterungen bei Firmen, etc.). Wird der Broker nicht über die eingetretenen Veränderungen informiert, ist dieser bei Versicherungsschäden für die fehlende Deckung nicht haftbar.

    Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Parteien auf unbestimmte Zeit in Kraft und gilt bis auf deren Widerruf. Die unterzeichneten Parteien bestätigen, mit den Regelungen dieses Maklermandates einverstanden zu sein. Der Mandant bestätigt im Weiteren mit seiner Unterschrift, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Broker (AGB) erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben (Art. 45 VAG) und über die Entschädigungsmodalitäten (Art. 5 AGB) informiert worden zu sein.

    Dieses Maklermandat hat ab dem Datum der Unterzeichnung volle Gültigkeit und kann jederzeit aufgelöst werden.

    Rechtsträger für die [Lebensversicherungen, Schadenversicherungen usw.] ist: [SPI] [SPIGE]


    Information nach Art. 45 VAG

    Swiss Prime International Ltd., Alpenstrasse 14, CH-6300 Zug

    1. Ihr Kundenbetreuer ist Mitarbeiter der Firma Swiss Prime International AG, Alpenstrasse 14, 6300 Zug.
    2. Swiss Prime International AG. ist ein unabhängiger Finanzintermediär, der bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unter der Mitgliedsnummer F01112848 registriert ist und von dieser beaufsichtigt wird.
    3. Swiss Prime International AG ist ein ungebundener Versicherungsvermittler (Versicherungsbroker, Versicherungsberater) und hat Zusammenarbeitsverträge mit folgenden Gesellschaften:
      Allianz Worldwide care CSS Versicherung PAX
      Allianz-Suisse Dextra PensExpert
      Animalia die Mobiliar Pensionskasse Pro
      Ardan Epona Profond
      Assura Europäische Reise Versicherung Protekta
      AXA-ARAG Fortuna Rechtsschutz Sanitas
      AXA-Leben Generali Simpego
      AXA-Versicherungen Group Mutuel smile.direct
      Baloise Versicherung Helsana Swica
      Baloise-Anlagestiftung Helvetia Swiss Life
      Baloise-Leben Innova Sympany
      Bank Zweiplus Julius Baer Vaudoise
      CIGNA Liberty Vontobel
      Concordia Liechtenstein Life Zugerberg Finanz AG
      Coop Rechtsschutz Orion Zurich
    4. Swiss Prime International AG arbeitet mit den oben erwähnten Gesellschaften, je nach Versicherungsbedarf des Kunden in allen Versicherungszweigen zusammen. Swiss Prime International AG wird von den Versicherern mit den marktüblichen Courtagen oder Provisionen entschädigt.
    5. Die Swiss Prime International AG arbeitet im Auftrag seiner Kunden gemäss der im „Maklermandat“ vereinbarten Dienstleistungen.
    6. Im Falle einer Beschwerde: Als unser Kunde können Sie sich stets darauf verlassen, dass wir uns für eine solide und unparteiische Finanzberatung einsetzen. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, werden wir alles tun, um diesen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu beheben. Gemäss Artikel 45 VAG kann die Swiss Prime International AG im Falle von Fehlern, Nachlässigkeiten, unrichtige Auskünfte, Fahrlässigkeit oder falscher Finanzberatung zur Verantwortung gezogen werden. Die Swiss Prime International AG unterhält bei der Allianz-Suisse eine Berufshaftpflichtversicherung von CHF 5'000'000.
    7. Personendaten werden durch Ihren Kundenbetreuer nur soweit aufgenommen, als sie im Rahmen der im „Makler-Mandat“ vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden. Die Swiss Prime International AG verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der maßgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder Papier-Form aufbewahrt. Zugleich werden sämtliche vom Kunden geäußerten Angaben nur mit ausdrücklichem und schriftlichem Einverständnis des Kunden an Drittpersonen weitergegeben.
    8. SPI AG erhält in der Regel eine Betreuungsentschädigung für die Verwaltung von Versicherungspolicen. Diese Entschädigung variiert je nach Art der Versicherung. Für abgeschlossene Policen erhält die SPI AG eine einmalige Abschlussprovision und in einigen Fällen eine wiederkehrende Courtage. Die Höhe der Entschädigung liegt innerhalb einer engen Spanne, die über verschiedene Anbieter hinweg gilt. Detaillierte Informationen sind auf der Website unter - https://swiss-prime.ch/de/geschaftsbedingungen/ (GTC) verfügbar. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Weitergabe der Entschädigung zu verzichten. Im Gegenzug erhebt die SPI AG keine Beratungsgebühren für ihre Dienstleistungen. Die SPI AG ist jederzeit bereit, auf Anfrage die Höhe der erhaltenen Entschädigungen transparent offenzulegen.


    Information nach Art. 45 VAG
    1. 1. Ihr Kundenberater: arbeitet für die Swiss Prime International AG, Alpenstrasse 14, CH-6300 Zug. Die Swiss Prime International Geneva AG, Avenue Louis-Casaï 18, CH-1209 Genf, ist eine Tochtergesellschaft der Swiss Prime International AG, Alpenstrasse 14, CH-6300 Zug. Die Swiss Prime International AG, Alpenstrasse 14, CH-6300 Zug fungiert als Subbroker der Prime International Geneva AG, Avenue Louis-Casaï 18, CH-1209 Genf
    2. Swiss Prime International Geneva AG. ist ein unabhängiger Finanzintermediär, der bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unter der Mitgliedsnummer F01392795 registriert ist und von dieser beaufsichtigt wird
    3. Swiss Prime International Geneva AG ist ein ungebundener Versicherungsvermittler (Versicherungsbroker, Versicherungsberater) und hat Zusammenarbeitsverträge mit folgenden Gesellschaften:
      AXA-ARAG Die Mobiliar Protekta
      AXA-Versicherungen Helvetia Swiss Life
      Coop Rechtsschutz Orion Zurich
    4. Swiss Prime International Geneva AG arbeitet mit den oben erwähnten Gesellschaften, je nach Versicherungsbedarf des Kunden in allen Versicherungszweigen zusammen. Swiss Prime International AG wird von den Versicherern mit den marktüblichen Courtagen oder Provisionen entschädigt.
    5. Die Swiss Prime International Geneva AG arbeitet im Auftrag seiner Kunden gemäss der im „Maklermandat“ vereinbarten Dienstleistungen.
    6. Im Falle einer Beschwerde: Als unser Kunde können Sie sich stets darauf verlassen, dass wir uns für eine solide und unparteiische Finanzberatung einsetzen. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, werden wir alles tun, um diesen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu beheben. Gemäss Artikel 45 VAG kann die Swiss Prime International Geneva AG im Falle von Fehlern, Nachlässigkeiten, unrichtige Auskünfte, Fahrlässigkeit oder falscher Finanzberatung zur Verantwortung gezogen werden. Die Swiss Prime International Geneva AG unterhält bei der Allianz-Suisse eine Berufshaftpflichtversicherung von CHF 5'000'000.
    7. Personendaten werden durch Ihren Kundenbetreuer nur soweit aufgenommen, als sie im Rahmen der im „Makler-Mandat“ vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden. Die Swiss Prime International Geneva AG verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der maßgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder Papier-Form aufbewahrt. Zugleich werden sämtliche vom Kunden geäußerten Angaben nur mit ausdrücklichem und schriftlichem Einverständnis des Kunden an Drittpersonen weitergegeben.
    8. SPI AG erhält in der Regel eine Betreuungsentschädigung für die Verwaltung von Versicherungspolicen. Diese Entschädigung variiert je nach Art der Versicherung. Für abgeschlossene Policen erhält die SPI AG eine einmalige Abschlussprovision und in einigen Fällen eine wiederkehrende Courtage. Die Höhe der Entschädigung liegt innerhalb einer engen Spanne, die über verschiedene Anbieter hinweg gilt. Detaillierte Informationen sind auf der Website unter zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (GTC) verfügbar. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Weitergabe der Entschädigung zu verzichten. Im Gegenzug erhebt die SPI AG keine Beratungsgebühren für ihre Dienstleistungen. Die SPI AG ist jederzeit bereit, auf Anfrage die Höhe der erhaltenen Entschädigungen transparent offenzulegen.


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