Swiss Prime International Ltd.

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

  1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft

Die (Brokerfirma SPI) – nachfolgend SPI genannt – ist eine AG mit Sitz in Zug Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als Broker im Versicherungsbereich. Ein Auftrag, für Mandanten der SPI wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.

  1. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
  • Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab
  • Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt
  • Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag
  • Die SPI bestätigt, mit folgenden Versicherungsgesellschaften Vertragsbeziehungen zu pflegen:
Allianz-Suisse Helsana Protekta
Animalia Helvetia Sana24
Assura Innova Sanagate
Atupri Intras Sanitas
AXA Winterthur Krankenkasse Steffisburg Smile direct
Baloise Liberty Supra
Concordia Liechtenstein Life Swica
CSS Versicherung die Mobiliar Swiss Life
Dextra Orion Sympany
Europäische Reise Versicherung PAX Vaudoise
Epona PensExpert Visana
Galenos Pensionskasse Pro VZ VermögensZentrum
Generali Profond Zugerberg Finanz AG
Group Mutuel Progres.ch Zurich
  1. Haftung

Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die SPI dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässiger Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die SPI nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die SPI nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach bekannt werden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und dem SPI (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber dem SPI. Dort wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der SPI haftet, hat die SPI eine Berufshaftpflicht bei der (Versicherungsgesellschaft bei der die Vermögensversicherung abgeschlossen wurde) über eine Summe von 3 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprüche sind zu richten an: Swiss Prime International AG, Herr. Lukas Egger, Alpenstrasse 14, CH-6300 Zug,
Tel: 079 203 57 23, E-Mail: info@swiss-prime.ch, Web: www.swiss-prime.ch

  1. Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG)

Die Kundendaten, welche im Zusammenhang mit einer Versicherungsberatung der SPI anvertraut werden, verwendet die SPI ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten, Analysen und Vergleichen. Diese Daten werden also nur in dem Umfang bearbeitet und aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandant, der Versicherungsgesellschaft und der SPI notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In die Beratungstätigkeit involviert sind die Versicherungsgesellschaften, die SPI und deren MitarbeiterInnen. Die MitarbeiterInnen der SPI unterliegen der Schweigepflicht. Die Daten der Mandanten werden solange aufbewahrt, wie es gemäss vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen zwingend notwendig ist. Die Daten können telefonisch, per Fax, per Mail, via Plattform der Gesellschaften oder im CRM bearbeitet werden. Die Daten werden in Papierform und elektronisch aufbewahrt.

  1. Entschädigung

Honorar

Der Mandant schuldet der SPI für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:

  1. Individuell vereinbartem Honorar
  2. Preisliste der SPI
  3. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt
  4. Ohne Abrechnung, das heisst, die SPI vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandaten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter

Entschädigung Dritter

Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die SPI im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die SPI solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die SPI diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 5d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Dies zur Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt auf welche Entschädigungen er verzichtet.

  1. Dienstleistungen

Die SPI betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.

  1. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung

Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die SPI an- resp. weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die SPI verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die SPI die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.

  1. Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die SPI die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet haben.

  1. Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies dem SPI umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der SPI umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die SPI nicht.

  1. Copyright

Die vom SPI abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem geistigen Eigentum schützt.

  1. Sonstiges

Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und vom SPI unterzeichnet sind.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die SPI behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und dem SPI gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der SPI.

  1. Entschädigung durch Dritte

Branche Satz in % der Nettoprämie Normaler Satz
Sachversicherungen: 7.5 bis 15% der Nettoprämie (Normaler Satz: 15%)
Haftpflichtversicherungen: 7.5 bis 15% der Nettoprämie (Normaler Satz: 15%)
Rechtsschutzversicherungen: 15% der Nettoprämie (Normaler Satz: 15%)
Motorfahrzeugversicherungen
Haftpflicht: 4 bis 10%
Teilkasko: 7 bis 15%
Kollisionskasko: 7 bis 12%
Unfall: 7 bis 15%
Unfallversicherungen: 3 bis 7% der Nettoprämie (Normaler Satz: 5%)
Unfall Zusatzversicherungen: 15 bis 17.5% der Nettoprämie (Normaler Satz: 15%)
Krankentaggeldversicherungen: 7.5 bis 10% der Nettoprämie (Normaler Satz: 7.5%)
Kollektivlebensversicherungen: 0.5 bis 1.8% der Nettoprämie (Normaler Satz: 1%)
Einzellebensversicherung 3a & 3b: 0 bis 5 % der Produktionssumme*
Obligatorische Krankenversicherung: CHF 70
Zusatzkrankenversicherung: Zwischen 0-24 Nettomonatsbeiträgen

*Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktspezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 100%.