Verlassen Sie die Schweiz? Erwägen Sie unsere Freizügigkeitslösungen
Ob Arbeitslosigkeit, Karriereknick, Auslandsaufenthalt, Weiterbildung oder Mutterschaftsurlaub. Wenn Sie eine dieser Lebensveränderungen planen, müssen Sie Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
Wann brauchen Sie eine Freizügigkeitslösung?
Sinkt Ihr Jahreseinkommen unter CHF 21’010, sind Sie nicht mehr verpflichtet, Beiträge in die 2. Säule zu entrichten.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie nun frei über Ihr bis dahin angespartes Kapital verfügen können. Vielmehr müssen Sie auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut Ihrer Wahl wechseln. Auf einem Freizügigkeitskonto wird Ihr Freizügigkeitsguthaben sicher geparkt, bis Sie wieder eine Beschäftigung in der Schweiz aufnehmen oder die Voraussetzungen für den Bezug Ihrer Rente erreichen.
Wenn Sie wieder in der Schweiz arbeiten, müssen Sie das Geld von Ihrem Freizügigkeitskonto auf Ihr neues Konto in der zweiten Säule bei der Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers übertragen.
Wenn Sie kein Freizügigkeitskonto eröffnen, wird Ihr Kapital aus der 2. Säule automatisch auf ein Konto bei der Auffangeinrichtung überwiesen. Wenn Sie Ihre Gelder aus der 2. Säule in eine renditestärkere Lösung investieren möchten, müssen Sie sich mit der Auffangeinrichtung in Verbindung setzen.
Situationen, die eine Freizügigkeitslösung erfordern:
- Sie planen eine Frühpensionierung.
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
- Aufgabe der Erwerbstätigkeit und endgültiges Verlassen der Schweiz.
- Elternzeit nehmen, eine Weiterbildung beginnen oder unerwartet arbeitslos werden
Wie Swiss Prime International helfen kann:
Wir helfen Ihnen, das Ausstiegsmanagement aus der 2. Säule durch den Einsatz der für Ihre Situation am besten geeigneten Freizügigkeitslösung zu gestalten. Wir können Ihnen helfen, eine Reihe von Leistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz unterbrochen oder eingestellt wird.
- Behalten Sie so viel wie möglich von Ihren Geldern aus der zweiten Säule.
- Ihre übertragenen Vorsorgegelder landen immer dort, wo Sie es wünschen.
- Ihr Risikoprofil ist individualisiert und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
- Sie müssen nur noch mit einer einzigen Partei zusammenarbeiten, was Ihnen Zeit und Papierkram erspart.
- Massgeschneidert bei der Zusammenarbeit mit etablierten Schweizer Finanzinstituten wie: Swiss Life, Liberty Pension Foundation, PensExpert, Libre Passage UBS, Credit Suisse und andere.
- Die Steuern werden auf ein Minimum reduziert und der Ausstieg ist so steuergünstig wie möglich.
Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie umfassend und zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen auf, die mit der Übertragung Ihrer Vorsorgegelder verbunden sind.
Beispiel Kapitalsteuerersparnis: Kanton Schwyz
Familie Jones zieht zurück nach Australien: Ehemann Mark (45 Jahre), der 10 Jahre lang in einem Pharmaunternehmen in Zürich gearbeitet hat, verfügt über ein ansehnliches Altersguthaben aus der zweiten Säule.
Er möchte sein Altersguthaben bis zu seinem 65. Lebensjahr in der Schweiz behalten, weil er die Stabilität des Schweizer Frankens schätzt und jegliche Währungsrisiken vermeiden möchte.
Sein gesamtes Freizügigkeitskapital beträgt CHF 500’000.
Die Auswirkungen auf die Steuerersparnis, die sich aus der Wahl des Rückzugsortes der Gelder aus der 2. Säule ergeben, sind im folgenden Beispiel dargestellt, das auf den Steuerzahlen für 2018 basiert:
Höhe des Freizügigkeitskapitals von Markus:
CHF 500’000.00
Quellensteuer im Kanton Zürich:
CHF 40’325.00
versus.
Quellensteuer im Kanton Schwyz:
CHF 22’825.00
Pensionskassenauszahlung im Kanton Zürich (ohne Abzüge):
CHF 459’675.00
Pensionskassenauszahlung im Kanton Schwyz (ohne Abzüge):
CHF 477’175.00
Marks Ersparnis bei Nutzung des günstigeren Rückzugsortes:
CHF 17’500.
Wir helfen Ihnen, Ihre Investition zu maximieren und Ihre Zukunft zu sichern.
Für weitere Informationen zu Freizügigkeitslösungen kontaktieren Sie uns bitte über das Formular. Ein Vertreter unseres Unternehmens wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Fragen zu beantworten.