+41 41 729 00 70 +41 79 203 57 23 | Mon – Fri: 08.30h – 17.30h
Banken,Versicherungen,BVG-Vorsorgestiftungen,Treuhandbüros,Rechtsanwälten,Arbeitgeber,Organen der AHV/IV.
BSV-Vollmacht Bestellung IK-Auszug AHV/IV Ich ermächtige den oben genannten Berater, Auszüge aus meinen individuellen Konten (IK) der AHV zu beantragen und in sämtliche darin enthalte- nen Informationen Einsicht zu nehmen. Diese Angaben umfassen insbesondere die Höhe meiner Einkommen und Entgelte seit dem 17. Altersjahr, den Namen meines(r) ehemaligen und gegenwärtigen Arbeitgeber(s), allfällige Scheidungen, meine frühere und derzeitige berufliche Stellung, meine Betreuungsgutschriften, meine Versicherungszeiten in der freiwilligen AHV/IV, meine Arbeitslosigkeitsperioden, meine im Militärdienst, im Zivilschutz oder im Zivildienst geleisteten Zeiten, meine Invaliditätsperioden, meine Entschädigungszahlungen aus der Militärversicherung usw. Ich befreie die zuständige(n) Ausgleichskasse(n) von der beruflichen und gesetzlichen Schweigepflicht und beauftrage sie ausdrücklich, diese IK direkt an den oben genannten Berater zu senden, der sich verpflichtet, mir etwaige Unstimmigkeiten mitzuteilen und mir eine Kopie aller IK zu übermitteln, sobald er sie erhalten hat, so dass ich die Möglichkeit habe, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen und innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der IK an den oben genannten Berater die Fehler beheben zu lassen. Ich bin mir dessen bewusst, dass wenn kein Kontoauszug oder keine Berichtigung verlangt wird, oder wenn das Berichtigungsbegehren abgelehnt wird, bei Eintritt des Versicherungsfalles die Berichtigung von Eintragungen im individuellen Konto nur dann verlangt werden kann, wenn deren Unrichtigkeit offenkundig ist oder dafür der volle Beweis erbracht wird (Art. 141 Abs. 3 AHVV).“ [Der Text dieser Vollmacht entspricht dem vorgeschriebenen Mindeststandard gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Kreis- schreiben des BSV über die Schweigepflicht und die Datenbekanntgabe in der AHV/IV/EO/EL/FL). Nach Auffassung des BSV besteht keine generelle Überprüfungspflicht seitens des Bevollmächtigten hinsichtlich möglicher Unstimmigkeiten; dem Vollmachtgeber sind lediglich klar ersichtliche bzw. offensichtliche Fehler mitzuteilen.]
Wichtiger Hinweis Der Berater behandelt alle Unterlagen und Informationen streng vertraulich und verwendet sie ausschliesslich im Rahmen der persönlichen Beratung des Auftraggebers.