Verlassen Sie die Schweiz?
Planen Sie Ihre berufliche Auszeit oder Ihren Wegzug mit einer optimalen Freizügigkeitslösung.
Ob Arbeitsunterbruch, Auslandaufenthalt, Elternzeit, Selbstständigkeit oder vorzeitiger Ruhestand – sobald Sie Ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz unterbrechen oder beenden, muss Ihr angespartes Altersguthaben aus der 2. Säule (BVG) auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden.
Wann ist eine Freizügigkeitslösung erforderlich?
Sobald Ihr Jahreslohn unter CHF 22’725 fällt (Stand 2025), entfällt die obligatorische Unterstellung unter das BVG. Damit endet auch die Beitragspflicht in die Pensionskasse. Sie erhalten jedoch nicht direkt Zugriff auf Ihr Guthaben, sondern sind verpflichtet, dieses auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl zu übertragen.
Das Freizügigkeitskonto dient dazu, Ihr Vorsorgevermögen sicher zu verwahren – bis Sie eine neue Anstellung in der Schweiz aufnehmen oder das Rentenalter erreichen. Nehmen Sie später wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf, muss das Guthaben in die neue Pensionskasse überführt werden.
Falls Sie kein Freizügigkeitskonto eröffnen, wird Ihr Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen – was selten die optimalste Lösung darstellt.
Typische Situationen für eine Freizügigkeitslösung:
- Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Auswanderung oder längerer Pause
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Frühpensionierung oder beruflicher Neuanfang
- Arbeitslosigkeit, Sabbatical, Weiterbildung oder Mutterschaft
Wie Swiss Prime International Sie unterstützt
Unsere Beraterinnen und Berater begleiten Sie beim strukturierten Austritt aus der 2. Säule – mit einer maßgeschneiderten Freizügigkeitslösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt. Dabei achten wir darauf, dass Ihr Kapital geschützt bleibt, steuerlich optimal verwaltet wird und sich flexibel weiterentwickeln kann.
Unsere Dienstleistungen beinhalten:
- Sicherstellung, dass Ihr Vorsorgevermögen an die richtige Stelle transferiert wird
- Auswahl einer Anlagelösung passend zu Ihrem persönlichen Risikoprofil
- Zusammenarbeit mit renommierten Schweizer Stiftungen
- Reduktion der Quellensteuer durch Wahl eines vorteilhaften Auszahlungskantons
- Übernahme der Koordination mit allen involvierten Stellen – Sie haben nur eine zentrale Ansprechperson
Beispiel: Steuereinsparung durch Standortwahl
Herr Markus Jones, 45 Jahre, zieht mit seiner Familie zurück nach Australien. Während seiner Tätigkeit in Zürich hat er ein Altersguthaben von CHF 500’000 aufgebaut. Da er die Stabilität des Schweizer Frankens schätzt, möchte er das Kapital bis zur Pensionierung in der Schweiz belassen.
Entscheidend für die steuerliche Belastung bei einem späteren Kapitalbezug ist der Sitz der Freizügigkeitsstiftung. Im Vergleich zeigt sich eine deutliche Differenz:
- Bei Auszahlung im Kanton Zürich fallen rund CHF 40’325 an Quellensteuer an.
- Bei Auszahlung im Kanton Schwyz reduziert sich die Steuerlast auf CHF 22’825.
Steuerersparnis: CHF 17’500.
Solche Unterschiede können durch eine rechtzeitige Planung gezielt genutzt werden.
Sichern Sie Ihre Vorsorge richtig
Eine durchdachte Freizügigkeitslösung schützt Ihr Kapital, optimiert Ihre Steuerlast und gibt Ihnen die Flexibilität, Ihre Vorsorge später gezielt weiterzuführen oder zu beziehen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Vorsorgegelder sicher und effizient über die Zeit bringen.
Swiss Prime International – Ihre Spezialisten für Freizügigkeits- und Austrittslösungen in der Schweiz.