Krankenversicherung in der Schweiz

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“Das Gesundheitswesen in der Schweiz gehört zu den Besten der Welt; Sie sind hier also auf jeden Fall in guten Händen”

Mit nur wenigen Ausnahmen ist die Grundversorgung (KVG) für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Somit ist jeder Neuzuzüger dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung für eine entsprechende Absicherung zu sorgen. Die lokalen Behörden stellen sicher, dass dies geschieht.

Pflichtversicherung: es stehen drei standardisierte Krankenversicherungspläne zur Verfügung

  1. BASIS / STANDARD: Konsultation eines Arztes Ihrer Wahl.
  2. GP / HMO: Erstkontakt mit dem Allgemeinarzt bzw. dem HMO. Wenn ein Spezialist erforderlich ist, werden Sie zu diesem überwiesen.
  3. TELMED: Erstgespräch über Telefon. Von dort wird ein Handlungsplan empfohlen.

Die individuelle Prämie (Monatsbeitrag) hängt vom Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Selbstbehalt ab.

Zusatzversicherung

Die Pflichtversicherung ist nicht umfassend und deckt in Bezug auf Krankenhausaufenthalte nur die allgemeine Abteilung ab. Es empfiehlt sich, nach Ihren persönlichen Vorstellungen eine Zusatzversicherung abzuschließen und bestimmte krankheitsbedingte finanzielle Risiken abzusichern.

Zusatzversicherungen sind für fast jeden Aspekt der Gesundheitsversorgung nützlich, einschließlich für die zahnärztliche Versorgung, Krankheit im Ausland oder die Nutzung eines Privatzimmers im Krankenhaus. Eine Zusatzabsicherung ermöglicht Patienten auch eine größere Auswahl. Im Wesentlichen können diejenigen Bereiche, die nicht durch die obligatorische Gesundheitsversorgung abgedeckt werden, mit einer Zusatzversicherung abgesichert werden.

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