Entsch\u00e4digung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\nHonorar<\/strong><\/p>\nDer Mandant schuldet der SPI f\u00fcr vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gem\u00e4ss:<\/p>\n
\n- Individuell vereinbartem Honorar<\/li>\n
- Preisliste der SPI<\/li>\n
- Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entsch\u00e4digung Dritter gedeckt<\/li>\n
- Ohne Abrechnung, das heisst, die SPI vereinnahmt die Entsch\u00e4digung Dritter f\u00fcr die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandaten auf Herausgabe der Entsch\u00e4digung Dritter<\/li>\n<\/ol>\n
Entsch\u00e4digung Dritter<\/strong><\/p>\nDer Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die SPI im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserf\u00fcllung Entsch\u00e4digungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erh\u00e4lt oder erhalten k\u00f6nnte. Falls die SPI solche Entsch\u00e4digungen erh\u00e4lt, welche es gem\u00e4ss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gem\u00e4ss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern m\u00fcsste, so ist der Mandant ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dass die SPI diese Entsch\u00e4digung zus\u00e4tzlich f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Mandanten erh\u00e4lt. Der Mandant erkl\u00e4rt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdr\u00fccklich, auf die Herausgabe dieser Entsch\u00e4digung zu verzichten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 5d. W\u00fcnscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine r\u00fcckwirkende Herausgabe der Entsch\u00e4digung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungef\u00e4hren Entsch\u00e4digungss\u00e4tzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Dies zur Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt auf welche Entsch\u00e4digungen er verzichtet.<\/p>\n
\n- Dienstleistungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
Die SPI betreut und ber\u00e4t den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsvertr\u00e4ge, \u00dcberpr\u00fcfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Pr\u00fcfung des Pr\u00e4mienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschl\u00fcsse von Versicherungspolicen und Unterst\u00fctzung im Schadenfall. F\u00fcr weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gem\u00e4ss gegenseitiger Absprache verrechnet.<\/p>\n
\n- Mandantenangaben \/ Legitimationspr\u00fcfung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die SPI an- resp. weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumg\u00e4nglich. Werden Tatbest\u00e4nde oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung f\u00fchren. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zur\u00fccktritt. Die SPI verpflichtet sich zur gewissenhaften Pr\u00fcfung der Legitimation des Kunden und der Bevollm\u00e4chtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsm\u00e4ngeln und F\u00e4lschungen oder T\u00e4uschungen entstandenen Schaden, tr\u00e4gt der Kunde, sofern die SPI die gesch\u00e4fts\u00fcbliche Sorgfalt angewendet hat.<\/p>\n
\n- \u00dcbermittlungsfehler<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
Den aus der Ben\u00fctzung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen \u00dcbermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Versp\u00e4tung, Missverst\u00e4ndnissen, Verst\u00fcmmelungen oder Doppelausfertigungen, tr\u00e4gt der Mandant, sofern die SPI die gesch\u00e4fts\u00fcbliche Sorgfalt angewendet haben.<\/p>\n
\n- Mitwirkungspflicht des Mandanten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. \u00c4ndert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, T\u00e4tigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies dem SPI umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt f\u00fcr neue Gefahrstatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der SPI umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Sch\u00e4den aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die SPI nicht.<\/p>\n
\n- Copyright<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
Die vom SPI abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem geistigen Eigentum sch\u00fctzt.<\/p>\n
\n- Sonstiges<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
\u00c4nderungen zu den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur g\u00fcltig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und vom SPI unterzeichnet sind.<\/p>\n
\n- Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
Die SPI beh\u00e4lt sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu \u00e4ndern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und dem SPI gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der SPI.<\/p>\n
\n- Entsch\u00e4digung durch Dritte<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n
Branche Satz in % der Nettopr\u00e4mie Normaler Satz
\nSachversicherungen: 7.5 bis 15% der Nettopr\u00e4mie (Normaler Satz: 15%)
\nHaftpflichtversicherungen: 7.5 bis 15% der Nettopr\u00e4mie (Normaler Satz: 15%)
\nRechtsschutzversicherungen: 15% der Nettopr\u00e4mie (Normaler Satz: 15%)
\nMotorfahrzeug Haftpflichtversicherungen: 4 bis 10%
\nMotorfahrzeug Teilkaskoversicherungen: 7 bis 15%
\nMotorfahrzeug Kollisionskaskoversicherungen: 7 bis 12%
\nMotorfahrzeug Unfallversicherungen: 7 bis 15%
\nUnfallversicherungen: 3 bis 7% der Nettopr\u00e4mie (Normaler Satz: 5%)
\nUnfall Zusatzversicherungen: 15 bis 17.5% der Nettopr\u00e4mie (Normaler Satz: 15%)
\nKrankentaggeldversicherungen: 7.5 bis 10% der Nettopr\u00e4mie (Normaler Satz: 7.5%)
\nKollektivlebensversicherungen: 0.5 bis 1.8% der Nettopr\u00e4mie (Normaler Satz: 1%)
\nEinzellebensversicherung 3a & 3b: 0.7 bis 5.3 % der Produktionssumme*
\nObligatorische Krankenversicherung: CHF 70
\nZusatzkrankenversicherung: Zwischen 3-16 Nettomonatsbeitr\u00e4gen<\/p>\n
*Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettopr\u00e4mien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktspezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 120%.<\/p>\n<\/div><\/div>